PCR-Test - zur Abklärung & Nachweis
Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test wenn einer der folgende Punkte auf Sie zutrifft:
- ein selbst durchgeführter Schnelltests zeigt ein "Positives" Testergebnis
- ein in einer Testsstelle durchgeführter Antigenschnelltest zeigt ein "Positives" Testergebnis
- Ihnen liegt eine schriftliche Aufforderung des Gesundheitsamtes/Kreisverwaltung vor einen PCR-Test durchführen zu lassen
- bei dringender Empfehlung oder Anordnung der Schulbehörde/Schulleitung/Kita- Leitung
- Sie haben eine Überweisung vom Haus-/Kinderarzt
Wie läuft der PCR-Test ab?
Für den PCR-Test erfolgt der Abstrich durch den Mund von der Rachenwand. Die Analyse der Probe erfolgt in unserem Partnerlabor von Bioscientia in Ingelheim. Da wir direkt Online mit dem Labor verbunden sind, übermitteln wir direkt nach der Probeentnahme Ihre persönlichen Daten an das Labor. Dies verkürzt die Bearbeitung der Probe und bei Testungen bis 12.00 Uhr liegt Ihr Befund in der Regel am nächsten Tag, oft schon am gleichen Abend, zum Abruf für Sie bereit (ohne Gewähr).
Was geschieht bei einem positiven Testergebnis?
Wenn das Ergebnis des PCR-Tests positiv ist, bedeutet dies, dass eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Das Labor, welches den Test ausgewertet hat, meldet das Ergebnis dem Gesundheitsamt.
Wie erhalten Sie das Testergebnis?
Nach dem eigentlichen Test erhalten Sie von uns ein Dokument mit einem QR-Code. Diesen können Sie in Ihre Corona-Warn Up einlesen und Sie werden automatisch nach vorliegen des Testergebnisses informiert. Ebenso besteht die Möglichkeit Ihr Testergebnis auf der Internetseite von Bioscientia direkt abzurufen unter Eingabe des Auftragscodes und Ihrem Geburtsdatum abzurufen. Selbstverständlich wird auch der CT-Wert bei einem "Positiven" Ergebnis aufgeführt ! Sollten Sie keine Möglichkeit haben den Befund Online selbst abzurufen bin ich Ihnen natürlich gerne behilflich !
WICHTIG !
Nur ein PCR-Test (oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) mit einem positiven Ergebnis führen zu einem Genesenen-Nachweis - kein "Positiver" Schnelltest an einer Teststation !
Für die Anerkennung von Covid-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit braucht man einen offiziellen positiven PCR-Test. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Wer also den Verdacht hat, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt zu haben, und typische Corona-Symptome zeigt, sollte die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. Nur dann habe man den offiziellen Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung, dass es sich bei einer Erkrankung um Covid-19 handelt, berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Wo findet der Test statt ?
Testcenter "Drive In"
Ziegelhüttenweg 12 (Einfahrt der Fa. WSKB Stefan)
67577 Alsheim
und dauert bei Voranmeldung ca. 5 Minuten - ohne Termin evtl. kurze Wartezeit !
Was ist zum Testtermin mitzubringen?
- Personalausweis
- Berechtigungsschein zur Durchführung eines PCR-Tests (Bsp. Gesundheitsamt/Kreisverwaltung/Schulleitung/Kita)
oder:
- Nachweis eines Antigenschnell- oder Selbsttests mit einem -Positiv- Testergebnis (schriftlich/digital/eigener Teststreifen)